ORNS
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Hardware, die Überlassung von Software und die Erbringung von Einrichtungs-, Wartungs- und Supportleistungen zwischen Basel Alali, Schornbacher Weg 66, 73614 Schorndorf (nachfolgend "Norns") und dem Kunden.

(2) Norns liefert ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei der Bestellung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Norns stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete und Geräte auf norns.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Norns bestätigt den Eingang unverzüglich. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn Norns die Annahme in Textform erklärt, spätestens jedoch mit der Auslieferung der Ware oder der Bereitstellung der Zugänge.

(4) Norns behält sich vor, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen wird oder der Einsatzzweck erkennbar außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs liegt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der dort bezeichneten Paketzusammenstellung. Die Beschreibungen auf der Website dienen der Orientierung.

(2) Norns liefert Hardware in vorkonfiguriertem und versiegeltem Zustand. Der Kunde erhält für jedes Gerät eine Aktivierungslizenz für die vereinbarten Softwaremodule.

(3) Norns ist auf die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung, der GoBD und der DSFinV-K ausgelegt und dafür vorbereitet. Norns schuldet keine Zertifizierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Verantwortung für die Einhaltung steuerlicher, handelsrechtlicher und geldwäscherechtlicher Pflichten liegt beim Kunden.

(4) Die technische Sicherheitseinrichtung nach § 146a AO wird als zertifiziertes Produkt eines Drittanbieters geliefert oder als Cloud-Dienst bereitgestellt. Die Aktivierung und die Meldung an die Finanzverwaltung obliegen dem Kunden, Norns unterstützt dabei.

(5) Die Eichung einer Waage ist eine hoheitliche Aufgabe. Norns liefert konformitätsbewertete, eichfähige Geräte und bereitet sie vor. Die Abnahme durch die zuständige Eichbehörde erfolgt je nach Region und ist nicht Teil des Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Paketpreise sind Einmalpreise. Es besteht keine Abonnementpflicht und keine Mindestlaufzeit.

(3) Laufende Kosten Dritter, insbesondere die technische Sicherheitseinrichtung als Cloud-Dienst oder als Hardwaremodul, die Transaktionsentgelte des Zahlungspartners sowie die für einzelne Pakete erforderlichen Betriebskosten für Server, Domain, Nachrichtendienste und Sprachdienste, sind gesondert ausgewiesen und werden separat abgerechnet.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr.

(5) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe Limited. Norns speichert keine vollständigen Zahlungsdaten.

(6) Norns behält sich vor, die Auslieferung von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung erfolgt versichert an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen in andere Länder bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die Norns nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferengpässe bei Vorlieferanten, verlängern die Lieferzeit angemessen.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Norns. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen.

§ 6 Nutzungsrechte an der Software

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht, die vereinbarten Softwaremodule im eigenen Betrieb auf der gelieferten oder freigegebenen Hardware zu nutzen.

(2) Das Nutzungsrecht ist auf die vereinbarte Anzahl von Standorten und Geräten beschränkt. Eine Erweiterung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Der Kunde darf die Software nicht vermieten, unterlizenzieren, öffentlich zugänglich machen oder Dritten zur Nutzung überlassen. Eine Weitergabe zusammen mit der Hardware im Rahmen einer Betriebsübernahme ist zulässig, wenn der Erwerber diesen Bedingungen in Textform zustimmt und Norns dies angezeigt wird.

(4) Dekompilierung, Rückübersetzung und Reverse Engineering sind nur in den Grenzen des § 69e UrhG zulässig.

(5) Die Daten des Kunden gehören dem Kunden. Norns erhebt daraus keine Auswertungen für eigene Zwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter. Der Kunde kann seine Daten jederzeit in einem gängigen Format exportieren.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere Stromversorgung, Netzwerkanbindung und geeignete Aufstellflächen.

(2) Der Kunde benennt eine für die Zusammenarbeit verantwortliche Person und sorgt dafür, dass die für den Betrieb notwendigen Stammdaten, Steuersätze und Kontenzuordnungen vollständig und richtig sind.

(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten mitverantwortlich, soweit die Sicherung nicht ausdrücklich von Norns übernommen wird.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Ankaufs-, Identifizierungs- und Meldefunktionen den für ihn geltenden Pflichten entspricht, insbesondere dem Geldwäschegesetz.

§ 8 Einrichtung, Wartung und Support

(1) Der im jeweiligen Paket enthaltene Support umfasst zwölf Monate ab Auslieferung. Der Umfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung.

(2) Innerhalb dieses Zeitraums erhält der Kunde Aktualisierungen der Software, einschließlich Anpassungen an Änderungen der einschlägigen fiskalischen Vorgaben, soweit diese mit angemessenem Aufwand umsetzbar sind.

(3) Nach Ablauf der zwölf Monate können Wartung und Support durch eine gesonderte Vereinbarung fortgeführt werden. Ohne eine solche Vereinbarung erbringt Norns Leistungen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen.

(4) Reaktionszeiten gelten an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den nachstehenden Maßgaben.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 8 dieser Bedingungen zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen, § 377 HGB.

(4) Norns leistet Gewähr dafür, dass die Software die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Eine Gewähr dafür, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft, wird nicht übernommen. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel.

(5) Mängel, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in die gelieferte Hardware oder Software oder auf ungeeigneten Betriebsbedingungen beruhen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.

§ 10 Haftung

(1) Norns haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Norns nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Norns haftet nicht für Bußgelder, Hinzuschätzungen, Steuernachforderungen oder sonstige behördliche Maßnahmen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung oder auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 7 beruhen.

§ 11 Zahlungsabwicklung für Kunden des Kunden

(1) Sofern der Kunde die in Norns integrierte Kartenzahlung oder die Zahlungsfunktionen des Kunden-Shops nutzt, kommt der Zahlungsdienstevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister zustande.

(2) Norns ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Norns nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Endkunden des Kunden entgegen, verwahrt sie nicht und leitet sie nicht weiter. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar vom Zahlungsdienstleister an den Kunden.

(3) Für die Bedingungen, Entgelte und Auszahlungsfristen des Zahlungsdienstleisters gelten dessen eigene Vereinbarungen mit dem Kunden. Norns hat darauf keinen Einfluss.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich.

(2) Soweit Norns im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 13 Referenznennung

Norns darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist Schorndorf.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Schorndorf. Norns ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.